Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Geschäftsbedingungen sind ein rechtsgültiger Vertrag zwischen einem einzelnen Nutzer und Ralph Creutz, der die Regeln und das akzeptable Verhalten respektiert.
ARTIKEL 1
Der Vertrag gilt als definitiv abgeschlossen bei Unterschrift des Bestellscheines des Auftraggebers/Käufers oder im Moment des Beginns der Arbeiten nach Übersendung des Kostenanschlags. Der Vertrag wird ausschließlich durch folgende Bedingungen geregelt, gänzlich angenommen und anerkannt durch die Vertragsparteien. Alle anderen Bedingungen sind dann nicht entgegenhaltbar. Wenn der Unternehmer Material kaufen muss für die vereinbarten Arbeiten, so ist er berechtigt einen Vorschuss zu verlangen, vor Beginn der Arbeiten – Vorschuss welcher jedoch nicht 50% des globalvereinbarten Preises übersteigen kann.
ARTIKEL 2
In jedem Fall ist der Preis bzw. das Preissaldo zu zahlen bei Versand der Rechnung.
Der Auftraggeber/Käufer muss die Rechnung spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Zusenden zahlen, bar ohne Skonto. Der Unternehmer/Verkäufer behält sich das absolute Recht vor in Tranchen zu fakturieren.
ARTIKEL 3
Ungeachtet der anderen Rechte des Unternehmers/Verkäufers, schuldet der Auftraggeber/Käufer vertragliche Zinsen in Höhe von 15% pro Jahr ab Fälligkeitsdatum (siehe Artikel 2) bis zu Integralen Zahlung, im Falle des Zahlungsverzuges und nach reaktionslos verbliebener Inverzugssetzung von 15 Tagen. Es gilt als formell vereinbart, dass zusätzlich hierzu und zusätzlich zu der Strafklausel gemäß Artikel 8. im Falle, dass ein Mahnschreiben per Einschreiben notwendig wird, 62 Euro pro Rechnung als Bearbeitungsgebühr fällig wird.
ARTIKEL 4
Die Lieferdaten oder Fertigstellungsdaten, welche eventuell angegeben sind, haben keinen bindenden Charakter. Nach Überschreiten der Frist kann gegen den Unternehmer/Verkäufer keine Annullierung und kein Schadenersatz geltend gemacht werden.
ARTIKEL 5
Annullierung des Vertrages durch den Auftraggeber.
Da der Unternehmer Vorbereitungsarbeiten und Investierungen selbst vor Antritt der Arbeiten tätigen muss, kann der Unternehmer vom vertragsbrüchigen Auftraggeber (siehe Artikel 1) (formelle Annullierung, Nichtzahlung des Vorschusses, Abbruch der Arbeiten aufgrund der Verhaltensweise des Arbeitsgebers …) eine pauschale Entschädigung fordern, in Höhe von 30% des globalvereinbarten Preises, gemäß Kostenanschlag oder Bestellschein (siehe Artikel 1) unter Abzug des bereits gezahlten Vorschusses, ungeachtet der bereits fälligen Rechnungen und der Anwendung der Artikel 1-2-3-4-7 und 8.
ARTIKEL 6
Annullierung durch den Unternehmer. Im Falle der Annullierung des Vertrages bzw. der Nichterfüllung des Vertrages durch den Unternehmer, kann der Auftraggeber bei Letzterem die Rückerstattung des geleisteten Vorschusses verlangen und gegebenenfalls einen Schadenersatz, wenn er in der Lage ist zu beweisen, dass er im Zuge des Vertragsabschlusses Unkosten gehabt hat – Schadenersatz, welcher jedoch keinesfalls 30% des Globalpreises übersteigen kann, unter Abzug der bereits gelieferten Waren und getätigten Arbeitsleistungen, selbst wenn die Lieferung/Arbeiten noch nicht fertig gestellt sind.
ARTIKEL 7
a) Reklamationen:
Keine Reklamation ist zulässig, wenn sie nicht unter genauer Formulierung der Mängelrüge präzis in einem Einschreiben, innerhalb von 8 Tagen nach Versand der Rechnung, zugestellt wird.
Diese Reklamation gibt nicht das Recht, die gemäß allgemeinen Vertragsbedingungen fällig gewordenen Rechnungen, nicht zu zahlen.
b) Die Garantieleistung:
Der Preis unseres Kostenangebotes bleibt für die Dauer von einem Monat ab Versand bindend. Sobald diese Frist verstrichen ist, kann der Preis von Fall zu Fall angepasst werden. Diese Klausel ist für jeden Unternehmens- und Verkaufsvertrag anwendbar. Bezüglich der Unternehmensarbeiten und des verkauften Produktes gelten die üblichen Normen und die Voraussetzung einer normalen Nutzung des verkauften oder hergestellten Artikels.
Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung bezüglich des Verlustes oder der Beschädigung/Vernichtung der gelieferten Ware und der hergestellten Güter nach Lieferung. Der Kunde muss in der Tat die gelieferte Ware oder die hergestellten Güter zu seinen Kosten schützen. Die Arbeiten und Waren gehen in das Risiko des Bauherrn – Käufers über, direkt am Tage an der Lieferung auf der Baustelle.
ARTIKEL 8
Strafklausel
Im Falle der Nichtzahlung nach Inverzugsetzung und im Falle der gerichtlichen Verfolgung bei Nichtbeantwortung eines Einschreibens innerhalb von 15 Tagen, kann der Unternehmer/Verkäufer gerichtlich eine Entschädigung entsprechend 18% des Globalpreises verlangen für den Fall, dass der Auftraggeber/Käufer erst nach Gerichtsklage den Hauptbetrag zahlt.
Diese Entschädigung ist selbstverständlich dem Globalpreis hinzuzufügen, Kann jedoch anderseits nicht kumuliert werden mit der Entschädigung vorgesehen durch Artikel 1-5.
ARTIKEL 9
In jedem Fall bleiben die Arbeiten und Waren ausschließliches Eigentum des Verkäufers bis zur integralen Zahlung des Preises. Eine Demontierung der Arbeiten und der Lieferung ist dem Verkäufer zugesichert.
ARTIKEL 10
Im Streitfall sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Eupen – Belgien zuständig.